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Fragen? Einfach unverbindlich anrufen oder mir eine E-Mail senden. Ich beraten euch gerne!
Ihr wünscht Euch natürlich einen unvergesslichen Tag! Es soll alles perfekt sein und jeder soll euer Glück sehen und spüren können! Hierfür habt ihr bestimmt schon an alles gedacht.
Auch an Eure Hochzeitsfotos. Denn es sind besonders diese Fotos, die euch später die Möglichkeit geben werden, dass ihr Euren großen Tag noch einmal so oft wie ihr wollt wieder erleben könnt. Lange, nachdem die letzten Speisen gegessen und der letzte Tanz getanzt wurden.
Dabei begleite ich euch gerne und dokumentiere euren Eurem großen Tag!
Natürliche und nicht gestellte Fotografie ist mein Bestreben.
Aus der Bewegung heraus. Unbemerkt und in keinem Fall störend.
An diesem besonderen Tag werde ich Emotionen und Momente mit meiner Kamera für Euch festhalten. Hierzu gilt es für mich nicht nur Augenblicke zu erfassen, sondern auch die stillen Momente zu sehen.
Natürlich können wir auch ein separates Shooting planen und durchführen.
Ganz nach euren Wünschen.
Wobei kann ich euch begleiten?
Es geht hierbei ganz nach Euren wünschen. Möglich wären da zum Beispiel:
Das Engagement Shooting
Wir treffen uns zu einem Shooting schon vor eurer Hochzeit. Es entstehen schon jetzt tolle Bilder im besten Licht, die ihr auch für eure Einladungskarten verwenden könnt. So lernt ihr auch meine Arbeitsweise kennen.
Das Getting ready
Hierbei kleidet ihr euch für euren Tag ein. Harre werden gestylt, es wird sich vielleicht geschminkt, ein Gläschen Sekt getrunken… Ebenso beim Bräutigam…und wenn ihr euch vielleicht in zwei nebeneinanderliegenden Räumen einkleidet, besteht für mich die Möglichkeit euch beide zu fotografieren. Interessant dabei ist, dass Braut und Bräutigam später sehen können was im jeweils anderen Zimmer passiert ist.
First Look
Hierbei trefft ihr euch schon vor der Hochzeit zum ersten Mal. Immer mehr Paare nutzen diesen intimen Moment. Alles noch vor dem Hochzeitstrubel.
Paar-Shooting
Wenn wir uns die Zeit nehmen möchten, machen wir ein gemeinsames Shooting als besondere Erinnerung.
Die eigentliche Trauung
Ob im Standesamt, in der Kirche oder im Freien. Ich erkundige mich zuvor, welche Möglichkeiten ich an diesen Orten habe und werde dort im Hintergrund arbeiten.
Gratulationen und Feierlichkeiten
Nach der Trauung wird gratuliert und es fließt vielleicht auch die eine oder andere Träne. Momente die ich, diskret im Hintergrund, für euch festhalten werde. Bei der anschließenden Feierlichkeit werde ich, außer beim Essen, natürliche und nicht gestellte Bilder fotografieren.
Fragen? Einfach unverbindlich anrufen oder mir eine E-Mail senden. Ich beraten euch gerne!
Wie geht es jetzt weiter?
Eure Anfrage
Ich freue mich über eure Anfrage und euer Interesse an meiner Arbeit und bin jetzt schon gespannt euch und eure Wünsche kennenzulernen.
Unser Vorgespräch
In unserem ersten Gespräch lernen wir uns genauer kennen. Ihr erzählt mir von euren Wünschen und Vorstellungen und gemeinsam planen wir, wie eure Hochzeit und meine Fotodokumentation davon aussehen könnten.
Ich darf eure Hochzeit fotografieren
Das freut mich und ich bin mir bewusst, wieviel Vertrauen ihr in mich setzt.
Um unsere Absprache zu Papier zu bringen, halten wir die Details in einem Vertrag fest und nach Eingang eurer Anzahlung ist Euer Termin fix gebucht.
Ich bin für euch da
Bis zu eurem großen Tag stehe ich euch jederzeit gerne zur Verfügung und stehe euch mit Rat und Tat zur Seite. Auch mit euren Trauzeugen werde ich Kontakt aufnehmen um den Ablauf am Tag eurer Hochzeit reibungsloser zu gestalten. Sie kennen zu meist alle Gäste und können bei der Organisation eines spontanen Gruppenshootings behilflich sein.
Euer Hochzeitstag
Dieser Tag wird sicher großartig werden. Ihr könnt euch entspannen. Ich halte mich im Hintergrund und halte alle besonderen Momente für euch fest.
Nach eurer Hochzeit
Bereits zwei Tage nach eurer Hochzeit bekommt ihr schon mal mindesten 20 Fotos als Vorgeschmack.
Die gesamte Galerie steht euch spätestens 30 Tage nach eurer Hochzeit zur Verfügung.
Erklärung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): BFSG