Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltung und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Torsten Thiemann, Am Anwer 19 in 46284 Dorsten (im Folgenden Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von mir angebotenen Leistungen schließe.
(2) Werke im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bild- und Videoaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(3) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien und/oder Videos für den vereinbarten Auftrag gemacht werden. 

  • 2 Auftragsausführung

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Videoformate nach Absprache. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

  • 3 Urheberrecht

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbildern nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekt fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen.

  • 4 Nutzungsrecht

(1) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden über.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(4) Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5 a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (zB Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
(5 b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CDROM oder anderen Datenträgern;
(5 c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;
sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.

  • 5 Vergütung und Ausfallhonorar

(1) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Der Fotograf ist verpflichtet die geltende Umsatzsteuer einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen (Ust.ID-Nr.: DE347158383). Hierzu wird die Umsatzsteuer in der Rechnung separat ausgewiesen.
(3) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
(5) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Das Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:

Kündigung ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss bis 61 Tage vor dem Auftragsdatum – 500,00 EUR
Kündigung 60 bis 7 Tage vor dem Auftragsdatum – 50% des vereinbarten Gesamtbetrages
Kündigung ab 7 Tage vor dem Auftragsdatum – 90% des vereinbarten Gesamtbetrages

  • 6 Haftung

(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Der Fotograf wird die angefertigten Bilddateien mehrfach sichern. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(4) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

  • 7 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.

  • 8 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist stets der Wohnsitz des Fotografen.
(2) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

  • 9 Sonstiges

(1) Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialkasse abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

Dorsten, 02.02.2024